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Reisebedingungen

Alles, was Sie darüber wissen müssen

Primus Touristik OHG
Rechtssitz:
Luis-Zuegg-Straße 4/8
39100 Bozen (BZ)
Tel. +39 0471 059 900
Fax +39 0471 059 901
info@primus.bz

organisiert Reiseleistungen zu den nachstehenden Bedingungen:

Aufgrund des Art. 6 des Gesetzesdekretes Nr. 111 vom 17. März 1995 haben die Kunden Anrecht auf eine Kopie des Reisevertrages.

1) Einleitung: das Reisepaket

Laut Art. 2 des Gesetzesdekretes Nr. 111 vom 17. März 1995 zur Durchführung der EWG-Richtlinie 90/314 gilt: Reisepakete sind Reisen oder Ferienpakete, die aus der Kombination von mindestens zwei der in Folge aufgelisteten Dienstleistungen bestehen, zu einem Einheitspreis angeboten und verkauft werden, eine Dauer von über 24 Stunden aufweisen und mindestens eine Übernachtung beinhalten; Elemente eines Reisepaketes:
a) Transport b) Unterkunft c) zusätzliche touristische Dienstleistungen zum Transport und der Unterkunft, die Teil des Reisepaketes sind.

2) Rechtsquellen

Der Reisevertrag wird geregelt durch das oben genannte Gesetzesdekret Nr. 111 vom 17. März 1995 zur Durchführung der EWG-Richtlinie 90/314 und vom Brüsseler Abkommen vom 20. April 1970, in Kraft getreten durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27. Dezember 1977.

3) Anmeldung/Reisevertrag

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Primus Touristik den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular. Auch mündliche, telefonische und telematische Anmeldungen oder Anmeldungen über ein vermittelndes Partnerbüro sind bindend. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder/in auch für alle mit genannten Teilnehmer/innen. Der/die Anmelder/in erkennt die vorliegenden Reisebedingungen - auch im Namen und im Auftrag der mit genannten Teilnehmer/innen - verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Primus Touristik OHG oder eines seiner Partnerbüros durch Zusendung einer Buchungsbestätigung zustande.

4) Mindestteilnehmerzahl

Primus Touristik behält sich das Recht vor, eine Reise abzusagen, sofern nicht die dafür vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist die Mindestteilnehmerzahl im Katalog oder auf der Webseite nicht ausdrücklich erwähnt, beträgt sie 30 Personen. Eine solche Stornierung der Reise muss dem Kunden innerhalb der Frist von 20 Tagen vor Reiseantritt schriftlich mitgeteilt werden.

5) Bezahlung

Mit Ihrer Anmeldung wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Der restliche Preis wird fällig, sobald die Reiseunterlagen für Sie bereit liegen. Bei kurzfristigeren Buchungen muss der gesamte Reisebetrag bei Buchung gezahlt werden. Zahlungen sind bar, per Scheck oder als Banküberweisung unter Angabe des Reisezieles und -datums möglich. Die fehlende Zahlung innerhalb der genannten Fristen stellt eine Auflösungsklausel dar, welche eine Vertragsauflösung von Rechtswegen bewirkt.

6) Reisepreis

Der Reisepreis wird anhand der aktuellen Devisenkurse bei Drucklegung und der Leistungspreise zum Zeitpunkt der Planung der Reise erstellt. Dieser Preis kann geändert werden, sofern sich Transportkosten, Treibstoffkosten und/oder Gebühren und Steuern ändern. Der Reisepreis kann nur um den tatsächlichen Preisunterschied verändert werden und dem Kunden ist der Grund der Preisänderung mitzuteilen. Der Reisepreis kann jedoch keineswegs innerhalb 20 Tagen vor Reisebeginn geändert werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern sich der Reisepreis um mehr als 10 % erhöht. Diese Entscheidung des Kunden muss innerhalb von zwei Arbeitstagen ab Erhalt der schriftlichen Preiserhöhung der Primus Touristik OHG mitgeteilt werden.

7) Reiserücktritt

Im Falle eines Rücktrittes oder Nichtantrittes einer Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung entstehen folgende Stornokosten:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
  • vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises,
  • vom 14. bis 5. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises,
  • vom 4. Tag an 100 % des Reisepreises

Eintrittskarten werden im Stornierungsfall mit 100 % berechnet.
Für die Buchung von Flügen, Pauschalpaketen und Reisedienstleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleister, bei denen Primus Touristik als Reisemittler auftritt, gelten gesonderte Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, des jeweiligen Veranstalters oder des jeweiligen Dienstleisters der gebuchten Reisedienstleistung, die von den oben genannten Stornobedingungen abweichen können. Diese Stornobedingungen können je nach Dienstleistung auch 100 % ab Buchungszeitpunkt betragen. Bitte informieren Sie sich über diese gesonderten Stornobedingungen.

8) Änderung einzelner Leistungen des Reisepaketes vor Reisebeginn

8.1 Sollte es zu unvorhersehbaren Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Abflugortes, der Fluggesellschaft, sowie der Art des Fluges (Direktflug, Nonstop-Flug, Umsteigeflug) oder zu unvorhersehbaren Änderungen anderer Dienstleistungen kommen, die das Reisepaket bilden, dann gelten diese Änderungen als zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt des Reisepaketes nicht beeinträchtigen.
8.2 Kann dem Reisenden aufgrund von Umständen, die allein in seiner Person liegen, seitens von Primus Touristik OHG eine Flugplanänderung oder sonstige Änderung nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt werden, so ist Primus Touristik für alle daraus resultierenden Schäden nicht haftbar, sofern alles Zumutbare unternommen wurde, um einen Zugang zu bewirken. In diesem Zusammenhang ist der Reisende im Rahmen seiner bestehenden Mitwirkungspflicht gehalten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass er auch kurzfristige Änderungen mitgeteilt bekommen kann.

9) Änderungen nach Reiseantritt

Wenn zum Zeitpunkt des Reisebeginns oder danach ein wichtiger Teil des Reisevertrages nicht verfügbar ist, so verpflichtet sich Primus Touristik alternative Lösungen ohne Aufpreis für den Kunden anzubieten, so dass die Reise fortgesetzt werden kann. Dort wo eine solche Alternativmöglichkeit nicht möglich ist bzw. aus nachvollziehbaren Gründen vom Kunden nicht angenommen wird, wird Primus Touristik OHG, sofern notwendig, ohne Aufpreis für den Kunden, den Rücktransport bzw. einen Weitertransport an einen anderen Ort organisieren - vorausgesetzt, dass im dazu notwendigen Verkehrsmittel Plätze verfügbar sind.

10) Pflichten der Reiseteilnehmer/innen

Die Reiseteilnehmer/innen sind verpflichtet, alle notwendigen Dokumente wie gültige Identitätskarte, ausreichend gültigen Reisepass, Einreisevisa oder andere zur Einreise notwendige Dokumente, wie auch Pflichtimpfungen, bei Reiseantritt mitzubringen.
Die Reiseteilnehmer/innen sind weiters verpflichtet, sich mit dem korrekten Namen anzumelden, der in dem Dokument angeführt wird, das bei der Reise mitgeführt wird. Für alle Schäden, wenn der Name nicht mit dem Reisedokument übereinstimmt haftet der/die Reiseteilnehmer/in.

11) Haftung

Primus Touristik OHG haftet gegenüber den Reisenden für Personenschäden des Reisenden, die durch die Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen durch den Veranstalter verursacht werden, bzw. Schäden Dritter, die eine in Antrag gegebene Leistung erbringen, außer es wird durch den Verbraucher selbst verursacht (inbegriffen sind eigenmächtige Handlungen). Primus Touristik OHG haftet auf keinen Fall für Schäden jeglicher Art, falls die Nichterfüllung oder die schlechte Ausführung des Vertrages weder ihm noch einem anderen Subjekt, das eine betreffende Leistung erbringt, angelastet werden kann, oder wenn die Mängel auf höhere Gewalt, Unglücksfall oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, die der Veranstalter bei aller Sorgfalt weder vorhersehen noch verhindern konnte.
11.1 Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt
Wird die Reise nach Vertragsabschluss aus höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Ausschlaggebend für die höhere Gewalt ist die Information, die das italienische Außenministerium erstellt und mitteilt. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
11.2 Unser Betrieb ist Haftpflichtversichert bei der VERSICHERUNG NAVALE im Sinne der EU-Verordnung 314 über Pauschalreisen und dem Internationalen Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag (CCV 1084/77) Polizze Nr. 100136300.
Lizenz der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Amt für Tourismus, Handel, Dienstleistungen
Prot. Nr. 36.1 /EM/na/73.04/ LIZENZ FÜR REISEBÜRO.

12) Beschwerden und Mitteilungen

Alle Mängel in der Vertragsausführung müssen vom Kunden unverzüglich beanstandet werden, damit der Veranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reisebegleiter rechtzeitig Abhilfe schaffen können. Der Leistungsträger wird für die Klärung der Angelegenheit sorgen, bzw. wo diese nicht möglich sein sollte, dem Kunden eine Bestätigung aushändigen, welche die Begebenheiten festhält. Diese Bestätigung ist zusammen mit dem Beanstandungsschreiben Primus Touristik OHG oder dem vermittelnden Reisebüro auszuhändigen. Der Kunde kann die Beschwerde auch schriftlich mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung abfassen, das Primus Touristik OHG innerhalb von 10 Werktagen nach Rückkehr an den Ausgangsort übermittelt werden muss.

13) Reiseversicherungen

In Ihrem Reisebüro erhalten Sie zu günstigen Prämien alles, was Sie für einen sicheren Urlaub brauchen. Achten Sie bitte genau auf die im Preis enthaltenen Versicherungen. Die Bedingungen dazu erhalten Sie gerne auf Anforderung in unseren Büros. Wir empfehlen in Ihrem Interesse ausdrücklich einen ausreichenden Versicherungsschutz.
WICHTIG: Zusätzlich Reiseversicherungen müssen bei Buchung abgeschlossen werden.

14) Garantiefonds

Bei der Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für Produktionstätigkeiten wurde ein Garantiefond (laut Art. 21 Legislativ-Dekret 111/95) eingerichtet, den alle Reisenden bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Verkäufers oder des Veranstalters
a) für die Rückerstattung der eingezahlten Beträge
b) die Sicherung der Rückreise bei Auslandsreisen
in Anspruch nehmen können. Die Bestimmungen zu Garantiefonds wurden Dekret des Ministerpräsidenten vom 23/07/99 – staatliches Amtsblatt Nr. 249 vom 12/10/1999 festgelegt.

15) Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen einen Reisepass oder ein anderes für alle während der Reise vorgesehenen Bestimmungsländer gültiges Reisedokument sowie Aufenthalts- und Transitvisa und die allenfalls erforderlichen ärztlichen Zeugnisse mitführen. Die Teilnehmer müssen außerdem die Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt beachten und alle von PRIMUS gemachten Angaben sowie die administrativen und gesetzlichen Anweisungen und Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Reisepaket befolgen. Der Kunde ist verpflichtet, PRIMUS alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Angaben zur Verfügung zu stellen, damit dieser sein Recht auf Ersatz gegenüber den für den Schaden haftenden Dritten wahrnehmen kann; der Verbraucher haftet gegenüber dem Veranstalter auch für eine Beeinträchtigung bei der Ausübung des Rechts auf Ersatz. Der Verbraucher teilt dem Veranstalter alle persönlichen Wünsche mit, welche zu speziellen
Vereinbarungen führen, vorausgesetzt dass die Erfüllung möglich ist.

16) Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Mit der Reiseausschreibung erhalten Sie die wesentlichen Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten und erforderlichen Reisedokumente, soweit sie uns bekannt sind. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass alle wichtigen Vorschriften eingehalten werden. Achten Sie darauf, dass ihr Reisepass oder Ihre Identitätskarte für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
WICHTIG: Geben Sie bei Anmeldung den korrekten Namen an, der im Dokument mit dem Sie die Reise antreten werden aufgeführt ist. Wir übernehmen keine Haftung, falls der in der Anmeldung genannte Name nicht mit dem Reisedokument übereinstimmt. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

17) Pflichtmitteilung laut Art. 16 des Strafgesetzes Nr. 269/98:

Der italienische Gesetzgeber belangt mit Haftstrafe alle Straftaten, welche sich auf Kinderprostitution oder Kinderpornographie beziehen.

18) Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes Nr. 675/96. Daten werden für die vereinbarten Dienstleistungen verwendet. Rechtssitz:

Rechtssitz:
Primus Touristik OHG

Luis-Zuegg-Straße 4/8
39100 Bozen (BZ)
Tel. +39 0471 059 900
Fax +39 0471 059 901
www.primus.bz
info@primus.bz

Veranstalter (sofern nicht anders angegeben):
Primus Touristik OHG
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MwSt.Nr. 02287060210

Stand Januar 2014